Bei liturgischen Funktionen soll grundsätzlich der Talar getragen werden, sonst für gewöhnlich das Priesterzivil, besonders in der Schule.
Beschlossen von der ÖBK am 6. November 1990; Recognitio durch die Kongregation für die Bischöfe am 26. Oktober 1991. Dieses Dekret tritt an Stelle der im Amtsblatt der ÖBK Nr. 1 (25. 1. 1984) provisorisch publizierten Norm.